Schirmzelte im Hafen
Am 21. Mai 2024 wurde in einer Besprechung mit der Hafenverwaltung die Genehmigung zur bisherigen Schirmzeltregelung mit den vier Mustertypen erteilt. Wir ersuchen die Fischer um Einhaltung folgender Regeln:
* Zur Befestigung der Schirme darf keine Beschädigung der Uferverbauten (Anbohren und Dübeln der Böschung oder des Treppelweges) erfolgen
* Andere Schirmarten oder Zelte sind verboten
Revierreinigung
Bei der letzten Revierreinigung am 20.4.24 haben viele fleissige Hände dazu beigetragen, dass in unserem Revier (Hafen Freudenau und Donaukanal linke Seite) der abgelagerte Müll eingesammelt werden konnte.
Ein Teil der eingesammelten Gegenstände ist auf Windverfrachtung (Folien..) oder auch auf Schiffe zurückzuführen. Dennoch ergeht unsere Bitte an alle Fischer*Innen - haltet das Revier sauber und nehmt euren mitgebrachten Müll am Ende des Angeltages wieder mit.
Leider hat das Wetter nicht mitgespielt, aufgrund von Kälte&Regen haben am Ende der Revierreinigung viele Helfer*Innen das Würstelessen nicht mehr abgewartet und sind gegangen.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Lizenzen - Einzahlungstermine:
Nach sieben Terminen seit Dezember sind keine weiteren Termine geplant.
Sollte jemand eine Lizenz lösen wollen, bitte um Anruf auf der Vereins-Telefonnummer + 43 677 624 29 821.
Einfahrtschip und Unkostenbeitrag:
Wird eine Lizenz für das Revier Freudenau rechtes Ufer im VÖAFV direkt erworben, ist der Unkostenbeitrag dennoch im Verein zu den wie oben angeführten Einzahlungsterminen bis spätestens 23.03.2024 zu entrichten, ansonsten der Chip gesperrt wird und die erlegte Kaution verfällt.
Dies gilt auch für Chipbesitzer, die bis 23.3. keine Lizenz gelöst haben und noch den Chip besitzen!
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Hafen Freudenau – Einfahrtschip:
Ab 2024 wird bei den Lizenzeinzahlungen im Verein zur Abdeckung der Kosten für die Entleerung und Reinigung der beiden Mobil-WC und allfälliger Reparaturen (Schranken/Schrankenschloss…) auch ein vorerst jährlicher Unkostenbeitrag in Höhe von € 20,00 eingehoben.
Wird eine Lizenz für das Revier Freudenau rechtes Ufer im VÖAFV direkt erworben, ist der Unkostenbeitrag dennoch im Verein zu den wie oben angeführten Einzahlungsterminen bis spätestens 23.03.2024 zu entrichten, ansonsten der Chip gesperrt wird und die erlegte Kaution verfällt.
Bei der erstmaligen Ausstellung einer Einfahrtsgenehmigung fallen Kosten in Höhe von
insgesamt € 85,00 an:
Chipkaution € 50,00
Einfahrtsgenehmigung+Pickerl € 15,00
Unkostenbeitrag (jährlich) € 20,00
Zufahrt Vereinshütte Freudenau
Fischverbot im Hafen
Leider werden von einigen Fischern die geltenden Regeln nicht eingehalten (Angel bei Herannahen eines Wasserfahrzeuges einholen, keine Weitwürfe zu vertauten Schiffen).
Nun wurde nun wieder eine Angelmontage mit 130g-Blei über das Schiff "Eisvogel" geworfen, sodass der Hafen Wien ab sofort ein Fischverbot in diesem Bereich (siehe Bild) ausgesprochen hat. Bitte um Beachtung, wer sich nicht daran hält, verliert die Lizenz!
"Danke" an jenen Fischer, der dieses Verbot verursacht hat!
Einfahrt Winterhafen – Chips für den Schranken
Werte Fischerkolleg*innen,
3 Jahre nach der Erstausgabe verliert der Chip seine Gültigkeitsdauer und sperrt nicht mehr. In diesem Fall ist am Chip-Registrierungsgerät beim Verwaltungsgebäude des Hafen Wiens (2., Seitenhafenstraße 15 – gleich nach der Polizei - siehe Fotos) die Neuprogrammierung zur Übertragung der Berechtigung notwendig.
Dazu ist der Chip an das schwarze Lesegerät neben dem Eingang zu halten. Ein rotes Licht wird angezeigt, dann ist die Programmierung erfolgreich und der Chip sperrt wieder. Sollte der Chip dann nicht funktionieren, wendet euch an die Vereinsleitung. Bitte keinesfall die Bediensteten der Hafenverwaltung kontaktieren oder ansprechen!
Es gibt für Mitglieder des Vereines Freudenau noch eine beschränkte Anzahl an Chips. Bitte löst daher rasch die Lizenz (Freudenau rechtes Ufer bzw. Kombilizenz)!
Wie gewohnt bitten wir Euch, sämtliche Unterlagen bereitzuhalten. Damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen wäre es von Vorteil, wenn Ihr die Jahres-Fangstatistiken schon vorab ausfüllt und unterschreibt. Denkt daran, Euer Mitgliedsbuch, die für 2023 gültige amtliche Fischerkarte des jeweiligen Bundeslandes (Einzahlungsbestätigung…), die alte Lizenz und Fangstatistiken aus 2022 und genügend Bargeld mitzubringen. Daubelfischer benötigen auch den Besitzer- bzw. den Helferausweis, welcher vom Hüttenbesitzer unterschrieben sein muss.
Aus aktuellem Anlass ist auf Anordnung des Hafen Wiens ab 02.05.2023 die Benutzung von Futterbooten jeglicher Art im kompletten Bereich des Hafen Freudenau verboten.
Wir ersuchen Euch diese Anordnung einzuhalten, denn es wäre schade, wenn bei Nichteinhaltung ein angedrohtes Betretungsverbot des Hafenbereiches und damit der Entzug der Einfahrtsberechtigung vom Fischereiverein Freudenau umgesetzt werden müsste.
Es wurden zwei mobile WC im Hafenbereich aufgestellt. Diese sind mit einem Chipschloss ausgestattet und können mit dem Chip für den Einfahrtschranken geöffnet werden.
Der Verein übernimmt für 2023 die Kosten für das Service. Ab dem Jahr 2024 wird für die Benützung ein Kostenersatz von ca. 30 Euro im Zuge der Lizenzausgabe eingehoben (gilt für alle, die einen Einfahrtschip besitzen).
Die Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot des Kampierens (Kampierverordnung 1985) vom 07.03.1985,Zl. 1985/12 und 03.10.1996, Zl. 1996/40 gilt auch für den Hafen Freudenau!
Die darin aufgezählten Verbote sind daher einzuhalten:
§ 1. Außerhalb von Campingplätzen ist an im Freien gelegenen öffentlichen Orten verboten:
- das Auflegen und das Benützen von Schlafsäcken,
- das Aufstellen und das Benützen von Zelten sowie
- das Abstellen von Personenkraftwagen, Omnibussen, Kombinationskraftwagen, Wohnmobilen, Wohnwagen oder Wohnwagenanhängern zu Wohnzwecken sowie deren Benützen zum Wohnen (Schlafen).
§ 3. Wer gegen ein Verbot des § 1 verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und unterliegt der hierfür im § 108 Abs. 2 Wiener Stadtverfassung-WStV, LGBl. für Wien Nr. 28/1968 in der jeweils geltenden Fassung, vorgesehenen Strafe.
Auch ist mit einem Betretungsverbot des Hafenbereiches und damit der Entzug der Einfahrtsberechtigung zu rechnen!
Ab sofort dürfen nur mehr Schirmzelte laut folgendem Beispiels verwendet werden: Musterbeispiel Schirmzelt
Wir Ihr wisst, kann man bei unseren Einzahlungen nur mit Bargeld bezahlen! Damit Ihr wisst, wieviel Bargeld Ihr mitnehmen müsst, geben wir Euch hier eine Aufstellung über die Kosten!
Freudenau rechtes Ufer:
- Bitte beachtet, das Schrankenschloss ist immer zu versperren, bei Missachtung droht Euch der Verlust der Einfahrtsgenehmigung!
- Bitte nehmt Euren Mist nach jedem Ansitz wieder mit und haltet auch während des Fischens den Angelplatz sauber. Bei zuwiderhandeln droht Euch eine lange Sperre!
- Ist der Treppelweg im Winterhafen frei, so muss auch vom Treppelweg aus gefischt werden!

