Am 21. Mai 2024 wurde in einer Besprechung mit der Hafenverwaltung die Genehmigung zur bisherigen Schirmzeltregelung mit den vier Mustertypen erteilt. Wir ersuchen die Fischer um Einhaltung folgender Regeln:

* Zur Befestigung der Schirme darf keine Beschädigung der Uferverbauten (Anbohren und Dübeln der Böschung oder des Treppelweges) erfolgen

* Andere Schirmarten oder Zelte sind verboten